ALGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Physiotherapie Julia Jorgensen
Julia Jorgensen
Physiotherapeutin
Bundesstraße 2
9554 St. Urban
Österreich
Telefon: 0676 / 315 73 18
E-Mail: physiojorgensen@icloud.com
Gesundheitsberufsregister: 19-GBR-179707
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche physiotherapeutischen Leistungen, die von Julia Jorgensen, Physiotherapeutin, Bundesstraße 2, 9554 St. Urban, gegenüber Patientinnen und Patienten erbracht werden.
2. Die AGB gelten sowohl für physiotherapeutische Behandlungen in den Praxisräumlichkeiten als auch für vereinbarte Hausbesuche.
3. Die AGB gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie – soweit anwendbar – gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern.
4. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des österreichischen Konsumentenschutzrechts, des Berufsrechts und des Datenschutzrechts, gehen diesen AGB vor.
§ 2 Einbeziehung der AGB
1. Die AGB werden der Patientin bzw. dem Patienten vor bzw. spätestens bei Abschluss des Behandlungsvertrages zugänglich gemacht.
2. Bei einer Online-Terminvereinbarung werden die AGB auf der Website in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt. Soweit technisch vorgesehen, ist vor Abschluss der Online-Buchung ausdrücklich auf die AGB hinzuweisen und deren Kenntnisnahme zu ermöglichen.
3. Bei telefonischer, persönlicher oder sonstiger Terminvereinbarung wird auf die Geltung der AGB hingewiesen und der Patientin bzw. dem Patienten die Möglichkeit gegeben, diese vor Abschluss des Behandlungsvertrages zur Kenntnis zu nehmen.
4. Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB ist maßgeblich.
Die bloße nachträgliche Aufnahme der AGB auf eine Rechnung ersetzt die vorherige Vereinbarung der AGB nicht.
§ 3 Gegenstand des Behandlungsvertrages
1. Gegenstand des Behandlungsvertrages ist die fachgerechte Erbringung physiotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Berufsbefugnis.
2. Die physiotherapeutische Behandlung erfolgt auf Grundlage des individuellen physiotherapeutischen Befundes sowie – soweit erforderlich – einer ärztlichen Verordnung und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften.
3. Art, Umfang, Dauer und Ziel der Behandlung richten sich nach dem individuellen Gesundheitszustand sowie nach der fachlichen Beurteilung durch die Physiotherapeutin.
4. Die Behandlung kann insbesondere therapeutische Maßnahmen, Anleitung zu Eigenübungen, Beratung im Zusammenhang mit der physiotherapeutischen Behandlung sowie die Dokumentation des Behandlungsverlaufs umfassen.
5. Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden. Der Behandlungserfolg hängt unter anderem vom individuellen Gesundheitszustand, der zugrunde liegenden Erkrankung oder Verletzung sowie von der Mitwirkung der Patientin bzw. des Patienten ab.
§ 4 Terminvereinbarung und Online-Terminbuchung
1. Termine können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über die auf der Website angebotene Online-Terminbuchung vereinbart werden.
2. Mit der verbindlichen Vereinbarung eines Behandlungstermins kommt ein Behandlungsvertrag zustande, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
3. Bei einer Online-Terminbuchung gelten zusätzlich die im Buchungssystem angezeigten Informationen und Bedingungen, soweit diese den vorliegenden AGB nicht widersprechen.
4. Die Patientin bzw. der Patient ist dafür verantwortlich, bei der Online-Terminbuchung korrekte und vollständige Angaben zu machen.
5. Die elektronische Bestätigung eines vereinbarten Termins dient insbesondere der Terminorganisation. Sie ersetzt keine medizinische Aufklärung oder individuelle physiotherapeutische Untersuchung.
§ 5 Behandlungstermine
1. Vereinbarte Behandlungstermine sind grundsätzlich verbindlich.
2. Die Physiotherapeutin ist bemüht, die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten. Aufgrund medizinischer Erfordernisse oder unvorhersehbarer Verzögerungen können im Einzelfall Wartezeiten entstehen.
3. Die Patientin bzw. der Patient wird ersucht, zum vereinbarten Termin rechtzeitig zu erscheinen.
4. Bei verspätetem Erscheinen kann sich die für die Behandlung zur Verfügung stehende Behandlungszeit entsprechend verkürzen, wenn eine Verlängerung aufgrund nachfolgender Termine nicht möglich ist. Das vereinbarte Honorar bleibt davon grundsätzlich unberührt, soweit die Verkürzung durch die verspätete Ankunft der Patientin bzw. des Patienten verursacht wurde.
§ 6 Absage und Nichtwahrnehmung von Terminen
1. Kann ein vereinbarter Behandlungstermin nicht wahrgenommen werden, ist dieser möglichst frühzeitig abzusagen.
2. Eine kostenfreie Absage ist grundsätzlich bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin möglich.
3. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann eine angemessene Ausfallgebühr bzw. ein Ausfallhonorar verrechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und Julia Jorgensen dadurch ein entsprechender Verdienstentgang entstanden ist.
4. Die Höhe eines allfälligen Ausfallhonorars richtet sich nach dem für den ausgefallenen Termin vereinbarten Behandlungshonorar und darf nicht über den tatsächlich entstandenen bzw. gesetzlich zulässigen Schaden hinausgehen.
5. Eine Verrechnung unterbleibt, wenn die Patientin bzw. der Patient nachweist, dass die kurzfristige Absage oder das Nichterscheinen auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten wichtigen Grund beruhte.
6. Der Patientin bzw. dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Verdienstentgang entstanden ist.
7. Im Fall einer kurzfristigen Erkrankung wird empfohlen, den Termin unverzüglich telefonisch abzusagen.
§ 7 Absage eines Termins durch die Physiotherapeutin
1. Julia Jorgensen ist berechtigt, einen vereinbarten Behandlungstermin aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Erkrankung, unvorhersehbarer Verhinderung oder anderer zwingender Umstände, abzusagen oder zu verschieben.
2. In diesem Fall wird nach Möglichkeit zeitnah ein Ersatztermin angeboten.
3. Für einen nicht durchgeführten Behandlungstermin wird selbstverständlich kein Behandlungshonorar verrechnet.
4. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Mitwirkungspflichten der Patientinnen und Patienten
1. Eine erfolgreiche und sichere physiotherapeutische Behandlung setzt eine angemessene Mitwirkung der Patientin bzw. des Patienten voraus.
2. Patientinnen und Patienten haben insbesondere vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand zu machen.
3. Insbesondere sind relevante Erkrankungen, Verletzungen, Operationen, Vorerkrankungen, Schwangerschaften, Allergien, Implantate sowie andere für die Behandlung relevante gesundheitliche Umstände mitzuteilen.
4. Wesentliche Veränderungen des Gesundheitszustandes während einer laufenden Behandlungsserie sind der Physiotherapeutin unverzüglich mitzuteilen.
5. Ärztliche Verordnungen, Befunde, Arztbriefe sowie sonstige medizinische Unterlagen, die für die Behandlung relevant sind, sollen nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden.
6. Empfehlungen zu Eigenübungen oder zur Fortführung therapeutischer Maßnahmen außerhalb der Praxis erfolgen im Rahmen der physiotherapeutischen Betreuung. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Maßnahmen außerhalb der Behandlung trägt die Patientin bzw. der Patient die eigene Verantwortung.
§ 9 Aufklärung und Einwilligung
1. Vor bzw. im Rahmen der Behandlung wird die Patientin bzw. der Patient über die geplanten physiotherapeutischen Maßnahmen in angemessener Weise informiert.
2. Physiotherapeutische Maßnahmen werden grundsätzlich nur mit Zustimmung der Patientin bzw. des Patienten durchgeführt.
3. Die Patientin bzw. der Patient kann eine Behandlung oder einzelne Maßnahmen jederzeit ablehnen oder eine bereits erteilte Zustimmung widerrufen.
4. Die Physiotherapeutin kann eine Behandlung ablehnen, unterbrechen oder beenden, wenn aus fachlicher Sicht eine Behandlung nicht angezeigt ist, eine ärztliche Abklärung erforderlich erscheint oder eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
§ 10 Hausbesuche
1. Physiotherapeutische Leistungen können nach vorheriger Vereinbarung auch im Rahmen eines Hausbesuchs erbracht werden.
2. Bei Hausbesuchen können zusätzlich zum Behandlungshonorar vereinbarte Fahrtkosten, Wegzeit oder sonstige Zuschläge anfallen.
3. Die Patientin bzw. der Patient wird über allfällige zusätzliche Kosten vor Durchführung des Hausbesuchs informiert.
4. Die Patientin bzw. der Patient hat dafür Sorge zu tragen, dass am Behandlungsort angemessene und sichere Bedingungen für die Durchführung der physiotherapeutischen Behandlung bestehen.
5. Ist eine fachgerechte oder sichere Durchführung der Behandlung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, kann die Physiotherapeutin die Behandlung ablehnen, unterbrechen oder abbrechen.
§ 11 Honorar
1. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden Honorar- bzw. Preisliste von Julia Jorgensen.
2. Das jeweils gültige Honorar wird der Patientin bzw. dem Patienten vor bzw. bei Vereinbarung der Behandlung in geeigneter Weise bekanntgegeben.
3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Honorar für die erbrachte Leistung nach Rechnungslegung bzw. nach der vereinbarten Zahlungsart fällig.
4. Die Patientin bzw. der Patient hat das vereinbarte Honorar unabhängig davon zu bezahlen, ob und in welcher Höhe ein Sozialversicherungsträger oder eine private Krankenversicherung Kosten ersetzt.
§ 12 Kostenersatz durch Krankenversicherung und andere Kostenträger
1. Ob und in welcher Höhe die Kosten einer physiotherapeutischen Behandlung durch einen Sozialversicherungsträger, eine Krankenfürsorgeanstalt oder eine private Krankenversicherung ersetzt werden, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und Versicherungsbedingungen.
2. Julia Jorgensen übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Höhe oder vollständige Gewährung einer Kostenrückerstattung.
3. Die Patientin bzw. der Patient ist selbst dafür verantwortlich, erforderliche ärztliche Verordnungen, Bewilligungen oder sonstige Voraussetzungen für eine Kostenrückerstattung rechtzeitig einzuholen.
4. Eine vollständige oder teilweise Ablehnung einer Kostenrückerstattung durch einen Kostenträger berührt den Honoraranspruch von Julia Jorgensen grundsätzlich nicht.
§ 13 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
1. Die verfügbaren Zahlungsarten werden der Patientin bzw. dem Patienten vor bzw. bei der Abrechnung bekanntgegeben.
2. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Erforderliche und angemessene Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden.
§ 14 Beendigung der Behandlung
1. Die Patientin bzw. der Patient kann die physiotherapeutische Behandlung grundsätzlich jederzeit beenden.
2. Bereits erbrachte Leistungen bleiben davon unberührt und sind entsprechend den vereinbarten Bedingungen zu bezahlen.
3. Julia Jorgensen kann die Behandlung aus fachlichen oder wichtigen persönlichen Gründen beenden, insbesondere wenn eine weitere physiotherapeutische Behandlung medizinisch nicht vertretbar erscheint, notwendige Mitwirkungspflichten dauerhaft nicht erfüllt werden oder eine vertrauensvolle Behandlung nicht mehr möglich ist.
4. Soweit dies medizinisch sinnvoll und zumutbar ist, wird auf geeignete weitere Behandlungsmöglichkeiten hingewiesen.
§ 15 Dokumentation
1. Julia Jorgensen führt als Physiotherapeutin die gesetzlich vorgeschriebene Behandlungsdokumentation.
2. Die Dokumentation enthält jene Angaben, die aufgrund der gesetzlichen und fachlichen Anforderungen für die Behandlung erforderlich sind.
3. Die Behandlungsdokumentation wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt.
4. Bei freiberuflicher Berufsausübung ist die Dokumentation grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren.
5. Patientinnen und Patienten haben im gesetzlich vorgesehenen Umfang das Recht auf Einsicht in ihre Dokumentation und auf Erhalt einer Kopie.
§ 16 Verschwiegenheit
1. Julia Jorgensen unterliegt als Physiotherapeutin der gesetzlichen beruflichen Verschwiegenheitspflicht.
2. Sämtliche im Rahmen der Behandlung bekannt gewordenen persönlichen, gesundheitlichen und sonstigen vertraulichen Informationen werden vertraulich behandelt.
3. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder gesetzliche Verpflichtung besteht oder die Patientin bzw. der Patient eine entsprechende Zustimmung bzw. Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht erteilt hat.
4. Gesetzliche Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht bleiben unberührt.
§ 17 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des österreichischen Datenschutzgesetzes sowie der sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
2. Im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung können insbesondere Gesundheitsdaten verarbeitet werden.
3. Nähere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie über die Rechte der betroffenen Personen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von Julia Jorgensen.
4. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website abrufbar.
5. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Rahmen der Behandlung erfolgt nur im gesetzlich zulässigen und für die fachgerechte Behandlung erforderlichen Umfang.
§ 18 Kommunikation und elektronische Kontaktaufnahme
1. Terminvereinbarungen und organisatorische Mitteilungen können telefonisch oder elektronisch, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
2. Bei gewöhnlicher E-Mail-Kommunikation kann eine vollständige Vertraulichkeit der Übertragung technisch nicht garantiert werden.
3. Besonders sensible Gesundheitsinformationen sollten daher nach Möglichkeit nicht über unverschlüsselte E-Mail übermittelt werden.
4. Elektronische Kommunikation und die Online-Terminbuchung sind nicht für medizinische Notfälle bestimmt.
§ 19 Medizinische Notfälle
1. Die physiotherapeutische Praxis ist keine medizinische Notfallversorgungseinrichtung.
2. Bei akuten oder lebensbedrohlichen Beschwerden ist unverzüglich geeignete medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
3. Die physiotherapeutische Behandlung ersetzt keine erforderliche ärztliche Untersuchung oder Notfallversorgung.
§ 20 Haftung
1. Julia Jorgensen erbringt physiotherapeutische Leistungen nach den geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Anforderungen sowie nach den anerkannten fachlichen Standards.
2. Für Schäden haftet Julia Jorgensen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Eine Haftung für einen bestimmten Behandlungserfolg wird nicht übernommen.
4. Für gesundheitliche Nachteile, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben der Patientin bzw. des Patienten beruhen und für Julia Jorgensen trotz fachgerechter Sorgfalt nicht erkennbar waren, haftet Julia Jorgensen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
5. Die zwingenden gesetzlichen Haftungsrechte der Patientinnen und Patienten werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 21 Berufshaftpflichtversicherung
Julia Jorgensen verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Die Versicherung besteht im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages und der gesetzlichen Anforderungen.
§ 22 Anwendbares Recht
1. Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung.
2. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen nicht eingeschränkt werden.
3. Zwingende Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts bleiben unberührt.
§ 23 Gerichtsstand
1. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
2. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden keine Gerichtsstandsvereinbarungen getroffen, die von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zum Nachteil der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers abweichen.
3. Soweit gesetzlich zulässig, richtet sich der Gerichtsstand nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
§ 24 Änderungen der AGB
1. Für einen bereits abgeschlossenen Behandlungsvertrag gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung dieser AGB.
2. Änderungen der AGB für zukünftige Behandlungsverträge werden auf der Website veröffentlicht und sind ab dem angegebenen Gültigkeitsdatum anwendbar.
3. Zwingende gesetzliche Rechte der Patientinnen und Patienten bleiben unberührt.
§ 25 Schlussbestimmungen
1. Individuelle Vereinbarungen zwischen Julia Jorgensen und der Patientin bzw. dem Patienten gehen diesen AGB vor.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
3. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die jeweils anwendbare gesetzliche Regelung.
Kontaktdaten
Physiotherapie Julia Jorgensen
Julia Jorgensen
Physiotherapeutin
Bundesstraße 2
9554 St. Urban
Österreich
Telefon: 0676 / 315 73 18
E-Mail: physiojorgensen@icloud.com
Gesundheitsberufsregister: 19-GBR-179707
Stand: August 2026
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